Beide Fachgebiete Familienrecht sowie Verkehrsrecht stellen hochkomplexe juristische Felder dar, die einerseits mit Durchsetzungskraft, andererseits aber auch mit entsprechendem Fingerspitzengefühl bearbeitet werden müssen um dem Mandanten/der Mandantin in seiner/ihrer seelischen Belastungssituation umfassend und zielorientiert helfen zu können.

Neben dem Verkehrsrecht stellt das Familienrecht mit seinen häufig stark emotional geprägten Fallgestaltungen das weitere Haupttätigkeitsfeld von Herrn Rechtsanwalt Dr. Dilcher dar.

Eine Spezialisierung des Rechtsanwaltes stellt sich dabei als besonders vorteilhaft dar, nicht zuletzt um die häufig jahrzehntelang gewachsenen ehelichen Verbindungen für die Mandantin/den Mandanten interessengerecht auseinanderzusetzen. Besonderen Wert legt Herr Rechtsanwalt Dr. Dilcher dabei darauf, daß nicht nur die rein materielle und ökonomische Frage bei der Beratung und rechtlichen Unterstützung eine Rolle spielt. Gerade im Bereich des Familienrechtes spielt die emotionale Komponente eine ganz wesentliche Rolle, die auch von Seiten eines Rechtsanwalts unbedingt berücksichtigt werden muss.

 

 

Ehescheidung und Trennung

Eheverträge

Partnerverträge

Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich

Kindes- und Ehegattenunterhalt

Versorgungsausgleich

Sorgerecht

Umgangsrecht

Adoption

Kindschaftsverfahren

ADAC Vertragsanwalt

Im Zuge der Spezialisierung auf das Verkehrsrecht arbeitet Herr Rechtsanwalt Dr. Dilcher als Vertragsanwalt seit 2005 in enger Kooperation mit dem ADAC zusammen.

Insbesondere folgende Tätigkeitsschwerpunkte stellen tagtägliche Praxis des verkehrsrechtlichen Mandats dar:

Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht

z. B. Vertretung bei Geschwindigkeitsübertretungen, Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluß, Abstandsunterschreitungen bei der Nutzung des Fahrzeuges, Körperverletzung im Zuge eines Verkehrsunfallgeschehens, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz etc.

Schadensersatzrecht

z. B. Regulierung insbesondere gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, beispielsweise Sachschäden am Unfallfahrzeug, Verdienstausfall, Schmerzensgeld bei Personenschäden, Haushaltsführungsschäden etc.

Vertragsrecht ("Autorecht")

z. B. Streitigkeiten aus Pkw-Kaufverträgen (Neu- und Gebrauchtwagen), wie beispielsweise gewährleistungsrechtliche Ansprüche wegen Mängeln, aus Fahrzeugleasing, aus Fahrzeugfinanzierung, aus Autoreparaturverträgen etc.

Führerscheinangelegenheiten

z. B. Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde, Fahrtenbuchauflage, MPU, "Punkteabbau" etc.

Versicherungsrecht

z. B. Streitigkeiten mit Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie Unfallversicherung etc.

ADAC Vertragsanwalt